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Organisation

Das Einzugsgebiet der Reformierten Kirchgemeinde Konolfingen umfasst die politischen Gemeinden Häutligen, Konolfingen und Niederhünigen. Bis 1911 waren diese Dörfer Teil der Ref. Kirchgemeinde Münsingen.

 

Oberstes Organ der Kirchgemeinde ist die Kirchgemeindeversammlung, zu der alle Gemeindemitglieder eingeladen sind. Die Kirchgemeindeversammlung wählt den neunköpfigen Kirchgemeinderat sowie die Pfarrerinnen und Pfarrer.

Der Kirchgemeinderat ist die ausführende Behörde für alle Geschäfte der Kirchgemeinde und ist in verschiedene Fachkommissionen gegliedert.

Die Ressorts des Kirchgemeinderats

Unsere Kirchgemeinde gehört zum Kirchlichen Bezirk Konolfingen der Reformierten Landeskirche des Kantons Bern. 
In allen Fragen des kirchlichen Lebens untersteht unsere Kirchgemeinde dem Synodalrat (Exekutive) bzw. der Bernischen Kirchensynode (Legislative), in der wir durch zwei Delegierte vertreten sind. 
In rechtlichen Belangen sind wir der Kirchen- und Gemeindedirektion des Kantons Bern (Exekutive) bzw. dem Grossen Rat (Legislative) unterstellt.

 

 

 

 

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Ressorts Kirchgemeinderat

Organisationsreglement

Personalreglement