Datenschutz

Gemäss Art. 33 des kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG) bezeichnen Gemeinden und andere gemeinderechtliche Körperschaften sowie die Landeskirchen und ihre regionalen Einheiten für ihren Bereich eine eigene Aufsichtsstelle. 

Das Rechnungsprüfungsorgan ist Aufsichtsstelle für den Datenschutz. Die Aufsichtsstelle kontrolliert jährlich die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auf Gemeindeebene. Das Resultat der Kontrolle wird in einem schriftlichen Bericht festgehalten. 

Datenschutzgesetz

Datenschutzverordnung

Kontakt
MSM Treuhand
Südstrasse 30
4900 Langenthal

Telefon: 062 922 17 66
Mail: konrad.meyer@msmtreuhand.ch

Homepage: www.msmtreuhand.ch

 

Fotos und Privatsphäre

Über unseren Umgang mit Fotos und Privatsphäre
Fotogalerien und Berichte von Anlässen sind schöne Erinnerungen. Man sieht noch einmal, wie es gewesen ist, wenn man dabei war, und sieht auch, wer dabei war, wenn man selber nicht teilnehmen konnte. Es entspricht einem Bedürfnis, zu sehen und gesehen zu werden. Und es gehört zu unserem Auftrag als Kirchgemeinde, dass wir etwas vom Leben in den Gruppen und an unseren Anlässen nach aussen tragen. Es gibt aber auch ein Recht auf Privatsphäre, und dem wollen wir ebenfalls Rechnung tragen. Der Schutz der Persönlichkeit ist uns ein wichtiges Anliegen.

Der Kirchgemeinderat hat darum folgende Regelung beschlossen: Wir berichten mit Bild und Text von unseren Anlässen, die von öffentlichem Interesse sind, und publizieren Berichte und Fotos auf der Gemeindeseite «reformiert.», auf unserer Website, auf dem Portal Bern-Ost und nutzen Bilder gelegentlich auch auf anderen Publikationen wie Flyern und Einladungen.

Wir verpflichten uns dazu, den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte in der Bearbeitung von Bildern mit Personendaten zu beachten, das Bildmaterial sorgfältig auszuwählen, unter anderem keine peinlichen, unvorteilhaften Fotos und keine allzu nahen Porträts zu veröffentlichen und im Internet mit den Fotos keine Namen zu verbinden.

Wenn Sie wünschen, dass von Ihnen oder Ihren minderjährigen Kindern keine Fotos durch uns veröffentlicht werden, können Sie das mit einer einfachen Mitteilung an das Sekretariat der Kirchgemeinde unterbinden. Sie haben auch das Recht, einzelne publizierte Fotos auf unserer Website, die Sie betreffen und stören, unbürokratisch und rasch löschen zu lassen.

Wir hoffen, dass wir mit dieser Regelung sowohl dem Interesse an Öffentlichkeit und dem Recht auf Privatsphäre gerecht werden können.

im November 2014, der Kirchgemeinderat